Ihr Partner für Strafrecht

Strafverteidigung ist mehr als nur Rechtsbeistand. Das Strafrecht unterscheidet sich maßgeblich von anderen Rechtsgebieten, da der Staat auf die Behauptung eines etwaigen Verdachts mit strafrechtlichen Mitteln reagiert.

Doch nicht immer beruhen diese Mittel auf einer rechtmäßigen Grundlage. Sei es, dass die Behörde willkürlich Ihre Kompetenz angenommen hat, der Beschuldigte nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, oder ein Haftgrund angenommen wurde, der nicht tragbar ist.

Rechtsanwalt Taheri ist Strafverteidiger aus Leidenschaft und Überzeugung und übernimmt für Sie die Verteidigung entschlossen und kämpferisch.

  • Bei Festnahmen, Durchsuchungen oder einer Vorladung – Bleiben Sie geruhsam.

  • Reden Sie nicht mit der Polizei und verweisen Sie direkt auf uns.

  • Rufen Sie uns umgehend an & den Rest klären wir !

Bewahren Sie die Ruhe und rufen Sie uns an!

In Ansehung der neueren Rechtssprechung sind die Verteidigungsmöglichkeiten bei Durchsuchungen durchaus erfolgsversprechend.

Hier geht es in erster Linie darum, das Augenmerk darauf zu richten, ob bei einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel möglicherweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

Erfahrungsgemäß werden hierbei in jüngster Vergangenheit viele Fehler gemacht, insbesondere was die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden angeht.

Ihre Freiheit liegt uns am Herzen!

Lassen Sie uns prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft tatsächlich vorliegen.

Insbesondere was die Annahme des erforderlichen sog. „dringenden Tatverdachts“ angeht, ergeben sich regelmäßig Fehler.

Am dringenden Tatverdacht kann es aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen fehlen.

Der dringende Tatverdacht darf nur aus bestimmten Tatsachen hergeleitet werden. Auf bloße Vermutungen oder künftig erwartete Ermittlungsergebnisse oder eine voraussichtlich unverwertbare Aussage darf er nicht gestützt werden.

Auch die Annahme des erforderlichen Haftgrundes bietet regelmäßig eine bedeutsame Angriffsfläche für Verteidigerhandeln.

Überlassen Sie es uns, diese Annahmen für Sie zu erschüttern!

In der Regel erfahren Sie von einer Telefonüberwachung erst, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die daraus resultierenden Beweismittel gegen Sie verwendet werden.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie die Beweismittel auch gegen sich verwenden lassen müssen.

Insbesondere, wenn aus der Telefonüberwachung belastende Erkenntnisse gewonnen werden, ist zu prüfen, ob diese Erkenntnisse aus der Sicht der Verteidigung möglicherweise Beweisverwertungsverbote begründen lassen.

Dies kann dazu führen, dass die Ansicht vertreten werden kann, dass die einem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Erkenntnisse nicht zur Begründung eines hinreichenden oder dringenden Tatverdachts herangezogen werden dürfen.

Überlassen Sie die Prüfung und erfoderliche Argumentation uns !

Hier ist sofortiges Handeln gefragt, um beurteilen zu können, ob Ihre Aussage überhaupt verwertet werden darf.

Hat es der Vernehmungsbeamte, der Ihnen als Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenübertritt, es unterlassen, Sie darauf hinzuweisen, dass es Ihnen freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, so können wir daraus ein Beweisverwertungsverbot erzielen.

Gleiches gilt insoweit, als die Belehrung über das Recht zur Hinzuziehung eines Verteidigers unterlassen worden ist.

Gerade Letzteres vergessen die Beamten in der Eile regelmäßig!

KANZLEI TAHERI

“Es geht nicht darum, aus Unrecht Recht zu machen. Es geht darum, die Unschuldsvermutung zu wahren, Vorverurteilungen zu unterbinden und jedem Menschen sein Recht auf ein faires Verfahren zu ermöglichen.

Aslan Taheri   •   Rechtsanwalt •  Strafverteidiger

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